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   BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95   

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https://dejure.org/1996,32738
BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95 (https://dejure.org/1996,32738)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 2 AZR 470/95 (https://dejure.org/1996,32738)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 470/95 (https://dejure.org/1996,32738)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 460/91

    Verlängerte tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    Das Landesarbeitsgericht hat im Anschluß an das Senatsurteil vom 23. Januar 1992 (2 AZR 460/91 - AP Nr. 36 zu § 622 BGB) angenommen, § 17 Ziff. 2 MTV stelle eine konstitutive Regelung der einschlägigen Kündigungsfrist dar.

    Zu dem hier einschlägigen MTV hat der Senat schon in seinem Urteil vom 23. Januar 1992 (2 AZR 460/91 - AP Nr. 36 zu § 622 BGB) erkannt, daß die tarifliche Regelung des § 17 MTV über die verlängerten Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer - insgesamt betrachtet - eine konstitutive Regelung darstellt.

    Im Ausgangsfall des Senatsurteils vom 23. Januar 1992 (a.a.O.) stimmten der Tarifwortlaut und der Gesetzestext des § 622 Abs. 2 BGB a.F. überein und es war zu prüfen, ob die Tarifregelung, über deren Inhalt die Parteien nicht stritten, verfassungsrechtlichen Bedenken unterlag.

    Der Senat ist in seinem Urteil vom 23. Januar 1992 (a.a.O.) jedenfalls insoweit ohne nähere Erörterung von einer solchen Möglichkeit ausgegangen, als er bei der Prüfung, ob eine konstitutive Tarifregelung vorliegt, zwischen der Grundkündigungsfrist und den verlängerten Kündigungsfristen unterschieden hat.

    b) Was die Grundkündigungsfrist des § 17 MTV einschließlich der durch das KündFG eingeführten Erhöhungsstufe nach zwei Beschäftigungsjahren und die erste Erhöhungsstufe des § 17 Ziff. 2 MTV nach fünf Beschäftigungsjahren anbelangt, hat der Senat bisher - für Kündigungen vor dem 15. Oktober 1993, auf die das KündFG nicht anwendbar war - keinen Verstoß der Tarifregelung gegen Art. 3 Abs. 1 GG angenommen (Senatsurteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 460/91 - AP Nr. 36 zu § 622 BGB).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    Die Tariföffnungsklausel des § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB n.F. ist nicht so zu verstehen, daß lediglich in künftigen Tarifverträgen von den gesetzlichen Kündigungsfristen abgewichen werden kann (Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - BAGE 74, 167 = AP Nr. 42 zu § 622 BGB; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; zuletzt Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 -;, a.a.O.) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.

    Bei einer Verweisung auf eine Gesetzesvorschrift ist, falls keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Willen der Tarifpartner ersichtlich sind, davon auszugehen, daß auch die Übergangsvorschriften von dieser Verweisung erfaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 -;, a.a.O., zu II 4).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    Diese Wertung wird im übrigen bestätigt durch die in dem Verfahren - 2 AZR 166/95 - vorgelegten Unterlagen zur Tarifgeschichte: Die tarifschließenden Verbände haben mit Schreiben vom 29. September 1969 und 3. Oktober 1969 ausdrücklich auf die ohnehin bestehende Gesetzeslage Bezug genommen und nur noch über Streitpunkte (Geltung des § 622 BGB auch für Arbeitnehmerkündigungen; Aufrechterhaltung der Sonderregelung für Änderungskündigungen) verhandelt.
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 212/95

    Kündigungsfrist: § 17 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    a) Soweit die Tarifpartner für gewerbliche Arbeitnehmer bei einer Betriebs Zugehörigkeit von zwölf Jahren oder sogar 20 Jahren seit Vollendung des 25. Lebensjahrs sowohl hinsichtlich der Wartezeiten als auch hinsichtlich der Kündigungsfristen erhebliche Verschlechterungen gegenüber den Angestellten vereinbart haben, verstößt diese Regelung jedenfalls gegen Art. 3 GG und ist durch § 622 BGB in der Fassung des KündFG zu ersetzen (vgl. die Senatsurteile vom 14. Februar 1996 in den Parallelsachen - 2 AZR 212/95, 548/95 und 563/95 -).
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    Bisher hat der Senat allerdings mehrfach ausdrücklich offengelassen, ob angesichts der durch das KündFG vom 7. Oktober 1993 grundsätzlich intendierten Angleichung von Arbeiter- und Angestelltenkündigungsfristen für eine Kündigung nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei steigender Betriebs Zugehörigkeit noch an erheblich unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter, insbesondere unterschiedlichen Wartezeiten aus sachlich begründbaren Erwägungen festgehalten werden kann, wenn diese Unterschiede auf vor Inkrafttreten des KündFG vereinbarten Tarifverträgen beruhen (Senatsurteile vom 10. März 1994 - 2 AZR 605/93 - AP Nr. 117 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 9. März 1995 - 2 AZR 510/94 - n.v.).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 510/94

    Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter; Kündigungsregelungen bei der

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    Bisher hat der Senat allerdings mehrfach ausdrücklich offengelassen, ob angesichts der durch das KündFG vom 7. Oktober 1993 grundsätzlich intendierten Angleichung von Arbeiter- und Angestelltenkündigungsfristen für eine Kündigung nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei steigender Betriebs Zugehörigkeit noch an erheblich unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter, insbesondere unterschiedlichen Wartezeiten aus sachlich begründbaren Erwägungen festgehalten werden kann, wenn diese Unterschiede auf vor Inkrafttreten des KündFG vereinbarten Tarifverträgen beruhen (Senatsurteile vom 10. März 1994 - 2 AZR 605/93 - AP Nr. 117 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 9. März 1995 - 2 AZR 510/94 - n.v.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge ( BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge ( BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - BAGE 74, 167 = AP Nr. 42 zu § 622 BGB; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; zuletzt Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 -;, a.a.O.) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    a) Jedenfalls seit der Senatsentscheidung vom 28. Januar 1988 (2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB) spricht eine inhaltliche Übernahme gesetzlicher Regelungen in ein umfassenderes tarifliches Regelwerk gegen einen eigenen Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien, wenn diese einen Hinweis auf die gewollte Eigenständigkeit der Regelung unterlassen.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.1994 - 2 Sa 26/94

    Verfassungswidrigkeit einer tariflichen Kündigungsfrist

  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 231/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter in einem Manteltarifvertrag -

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

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